Zur Durchführung ihrer Aufgaben besitzt die Landesgruppe Bayern folgende Organe:

  • Die Mitgliederversammlung
    Diese ist zuständig für die Wahl des Landesgruppenvorstands, die Entgegennahme von dessen Geschäftsbericht, die Behandlung von Anträgen, sowie die Abstimmung über diese.
    In der Mitgliederversammlung werden die Ortsgruppen durch Delegierte vertreten.
  • Der Landesgruppenvorstand
    Dieser vertritt die Ortsgruppen nach außen und gegenüber dem PSK 1895 e.V. Er hat die oben beschriebenen Aufgaben zu erfüllen.